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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der pixelwerk GmbH
pixelwerk GmbH
Sitz Meeder,
96484 Meeder
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 9

HRB 3097 Amtsgericht Coburg

Geschäftsführer
Hartmut Schmitz

USt-Id Nr. DE 814 429 955
Finanzamt Coburg
St.-Nr. 212/135/20056
 
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1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Geschäfte der Firma „pixelwerk GmbH“ gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.2 Die Unwirksamkeit oder die wirksame Abänderung einzelner Bestimmungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Preise & Angebot
2.1  Die „aktuellen Preislisten“ gelten als Grundlage aller unserer Angebote. Die Preislisten können auf Kundenanfrage zugesandt werden, bzw. als einfache Preislisten im Internet unter der Adresse: www.pixelwerk.de im Downloadbereich nach Registrierung eingesehen werden. 
2.2  Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot auf Grundlage von verbindlichen Auftragsvorgaben behält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Zum Auftrag hinzukommende Arbeiten, sowie nachträgliche Auftragsänderungen werden dem Kunden als Zusatzleistung berechnet. 
2.2 Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot auf Grundlage von verbindlichen Auftragsvorgabenbehält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang des Angebots.
2.3 Zum Auftrag hinzukommende Arbeiten, sowie nachträgliche Auftragsänderungen werden dem Kunden als Zusatzleistung berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort bei Übernahme der gelieferten Produkte oder Leistungen fällig.
3.2 Eine Skontogewährung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto oder Versicherung der Waren bzw. Leistungen.
3.3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen und auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
3.4 Bei einem Zahlungsverzug können Verzugszinsen i.H. von 5% über dem derzeitigen Basiszinssatz der DÜG verlangt werden. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5 Ist der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB, steht Ihm wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor. Erfolgt die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks oder des Wechsels durch den Auftragnehmer bestehen.
4.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer rechtzeitig nachkommt. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers entfällt die Berechtigung zur Weiterveräußerung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Auftraggebers die Ware herauszuverlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer trotz Anmahnung nicht nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
4.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen dem Auftragnehmer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Auftraggeber schon jetzt zur Sicherung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
4.5 Das Eigentum des Auftragnehmers erstreckt sich auf die durch eine Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung von Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
4.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4.7 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Lieferanten mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
5. Lieferung
5.1 Lieferungen gelten ab Firma des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.Transportversicherungen werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vorgenommen.
5.2 Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbständige Lieferung.
6. Gewährleistung
6.1 Vom Auftragnehmer gelieferte Ware ist unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Eingang der Ware, nicht sofort erkennbare Mängel sind acht Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Lieferung der Ware durch den Auftraggeber anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Mängelrügen, die außerhalb der vorab genannten Fristen erfolgen, werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder wahlweisen Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder der Auftragnehmer auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung verzichtet, hat der Auftraggeber das Recht der Minderung oder Wandlung.
7. Haftungsbestimmungen
7.1 Bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pfl ichten wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers gehaftet. Die Haftung beschränkt sich auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet.
7.2 Ansprüche wegen Körperschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkt-Haftungsgesetz bleiben unberührt.
7.3 Mit einer Druckfreigabe unterzeichnete Produkte gelten als ordnungsgemäß ausgeführte Leistungen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, oder erkannt werden konnten.
7.4 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheber- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen freizustellen.
7.5 Betriebsstörungen sowohl im eigenen, als auch im Betrieb eines Zulieferers, wie Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz. Die Geschäftsgrundlage bleibt erhalten.
8. Branchenspezifische Geschäftsbestimmungen
8.1 Als Produktionsdienstleister garantieren wir unseren Kunden einen uneingeschränkten Kundenschutz. Dies gilt sowohl für auftragsspezifische Informationen wie auch den beschränkten Zugang betriebsfremder Personen zu unseren Produktionsräumen im alltäglichen Geschäftsbetrieb.
8.2 Im Sinne einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung fühlen wir uns verpflichtet, Kunden auf offensichtliche Unregelmäßigkeiten in ihren editierbaren Dokumenten bzw. Dateien hinzuweisen, die sich während ihrer Bearbeitung in unserem Haus darstellen. Ein Rechtsanspruch darauf ist aber nicht abzuleiten.
8.3 Eine weitergehende Produktkontrolle entfällt grundsätzlich bei gelieferten Kundendateien ohne mitgelieferten Kontrollausdruck, Proof etc..
8.4 Bei gelieferten Daten, sowie reinen PS-Druckerdateien, welche uns zur Fertigung übergeben werden, übernimmt der Auftraggeber das alleinige Risiko für seine Endprodukte auf Film, Papier oder anderen Medien.
8.5 Die sich aus dem Auftrag ergebenden Endprodukte, die dem Kunden berechnet werden, beinhalten in der Regel keine digitalen Zwischenprodukte. Alle Zwischenprodukte bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Ebenso besteht unsererseits keine Verpflichtung Kundendateien über die Auslieferung hinaus zu archivieren bzw. bereitzuhalten. Ein weitergehendes Datenhandling benötigt in allen Fällen ein schriftliches Übereinkommen.
9. Internet
9.1 Für Internetbezogene Aufträge gelten die „Ergänzenden Internet-Geschäftsbedingungen“ der pixelwerk GmbH. Sie werden auf Wunsch per Post oder Fax zugesandt, sind in den Firmenräumen einsehbar.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche ist der Firmensitz Coburg - Meeder. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
pixelwerk GmbH
96484 Meeder
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 9
Telefon 0 95 66/808 90-0
Fax 0 95 66/808 90-99
www.pixelwerk.de
online@pixelwerk.de
© pixelwerk GmbH, Meeder, 18. August 2008
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 10. August 2011 um 05:56 Uhr
 

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